Ziele des Vereins

Die Satzung und Kodex usw.

Moderatoren: Karl Heinz Eberhard, Volker Schimmelpfennig, Andrea Lohmann, Wolfgang Philipp, Uwe Dippold

Antworten
Benutzeravatar
admin
Nutzer
Beiträge: 17
Registriert: Sa 4. Nov 2006, 16:51
Wohnort: 72622 Nürtingen
Kontaktdaten:

Ziele des Vereins

Beitrag von admin »

Ziele des Vereins BIOLYSA e.V.

Der Verein möchte der breiten Öffentlichkeit Möglichkeiten bieten, seriöse und objektive Informationen zu Themen aus dem Bereich Baubiologie zu erhalten.
Insbesondere gilt dies für Informationen aus den Themenbereichen Elektrosmog, natürliche Störung, Wohngifte und Schimmelpilze.
Der Verein möchte der Öffentlichkeit ausführliche Informationen zu den verschiedensten Ausprägungen der genannten Phänomene zugänglich machen.
Dazu gehören Informationen zu Entstehung, Wirkung und gesundheitlichen Folgen dieser Phänomene sowie Informationen zur Vermeidung derselben.

Die Vereinsmitglieder sind der Meinung, dass oben genannte Themenbereiche in ihrer Bedeutung für die Gesundheit der Menschen in der Öffentlichkeit zuwenig bekannt sind.
Über Pressearbeit und öffentliche Vorträge seiner aktiven Mitglieder trägt der Verein deshalb zur öffentlichen Meinungsbildung bei.
Außerdem richtet der Verein mit Hilfe seiner aktiven Mitglieder Beratungsstellen ein, die regional tätig sind und im Laufe der Zeit gleichmäßig über ganz Deutschland verteilt sein sollen.
Durch diese Beratungsstellen werden der Bevölkerung kostenlose Telefonberatungen angeboten. Dieses Angebot wird über eine entsprechende Internetseite veröffentlicht, auf welcher ein Verzeichnis der Beratungsstellen eingestellt ist.
Die aktiven Mitglieder, die eine Beratungsstelle betreiben, erhalten im Gegenzug für ihre unentgeltlich zu leistende Beratungsarbeit das Recht, den Namen, das Logo des Vereins sowie Informationsmaterial, das vom Verein erstellt und bezahlt wird, zu verwenden.
Jedes aktive Mitglied verpflichtet sich zudem, den vereinseigenen Richtlinien für Baubiologische Dienstleitungen zu entsprechen und den Vereinskodex einzuhalten.

Um dies kontrollieren zu können und um statistische Auswertungen der Tätigkeiten der Beratungsstellen und der aktiven Mitglieder vornehmen zu können, werden die aktiven Mitglieder verpflichtet, dem Verein jederzeit Zugang zu gewähren zu den Beratungsstellen und den durch die Beratungstätigkeit entstandenen Daten.
Dazu werden den aktiven Mitgliedern Formblätter zur Verfügung gestellt, die sie bei Ihren Tätigkeiten verwenden sollen. Kundendaten der aktiven Mitglieder werden dem Verein nicht bekannt werden, weil die Daten für den Verein in anonymisierter Form erhoben werden.
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste