Gefährdungsbeurteilung Bei Arbeiten an Holzschutzmittel belastete Balken

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Andrea Lohmann
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Gefährdungsbeurteilung Bei Arbeiten an Holzschutzmittel belastete Balken

Beitrag von Andrea Lohmann »

Hallo in die Runde,

ich bräuchte mal einen Rat von Euch. Ich muss eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten an einem Kirchendachstuhl schreibenm, dort müssen einzelne Balken ersetzt werden. Der Architekt will von mir für den Zimmermann eine Gefährdungsbeurteilung. Hier habe ich etwas zusammengeschreiben, vielleicht könnt Ihr mal drüber schauen und mir sagen was noch fehlt.

Gefährdungsbeurteilung – Arbeiten an mit Holzschutzmitteln belasteten Balken
Bei Arbeiten an Balken, die mit alten Holzschutzmitteln (z. B. Lindan, PCP, DDT) behandelt wurden, bestehen Gesundheitsrisiken durch Hautkontakt und Einatmung von Staub oder Dämpfen. Diese Stoffe können krebserzeugend, sensibilisierend, fruchtschädigend oder toxisch wirken.
Gefährdungen:
• Freisetzung von kontaminierten Holzstaub und Schadstoffen beim Bearbeiten (Sägen, Schleifen, Ausbau).
• Aufnahme der Stoffe über Atemwege und Haut.
• Sekundäre Kontamination angrenzender Bereiche durch Staub und Austritte.
Schutzmaßnahmen:
• Arbeitsbereich klar abgrenzen und Zutritt beschränken.
• Staubarme Verfahren einsetzen, z. B. Absaugung, Befeuchtung.
• Persönliche Schutzausrüstung: Schutzanzug, Schutzbrille, Einmalhandschuhe, Atemschutz (mind. FFP2, ggf. FFP3).
• Arbeitskleidung getrennt wechseln und kontaminierte Kleidung sachgerecht entsorgen.
• Hygienemaßnahmen: Hände waschen, kein Essen/Trinken im Arbeitsbereich.
• Medizinische Vorsorge anbieten.
• Entsorgung als gefährlicher Abfall mit Nachweis.
Organisatorisch:
• Gefährdungsbeurteilung dokumentieren.
• Beschäftigte informieren und unterweisen.
• Je nach Bundesland Anzeige der Arbeiten bei der Behörde.
Notfallmaßnahmen:
• Sofortige Erste Hilfe bei Kontakt.
• Arzt konsultieren bei Symptomen oder Unfällen.
• Sicherheitsdatenblatt und Kontaktdaten griffbereit halten.
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Beschäftigten und der Umwelt und sind verpflichtend bei Sanierung und Rückbau belasteter Holzbalken. Die konkrete Ausführung richtet sich nach örtlichen Gegebenheiten und Belastungsgrad.

Ich freue mich auf Eure Antworten

Liebe Grüße

Andrea
Andrea Lohmann
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